Steuerrecht

Wirtschaftskammerumlage erneut bestätigt

Nikolaus Zorn

Die gegen die Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2 nach § 122 des Wirtschaftskammergesetzes vorgebrachten Bedenken wurden vom VwGH nicht geteilt.

Einige Mitglieder der Wirtschaftskammer haben mit Beschwerden an den VwGH die Rechtmäßigkeit der sog Kammerumlage 1 (nach § 122 Abs 1 bis 6 Wirtschaftskammergesetz 1998) und der sog Kammerumlage 2 (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach § 122 Abs 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1998) bestritten.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/466

15.07.2011
Heft 7/2011
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.