Erfüllt ein Arbeitnehmer die im BUAG normierten Voraussetzungen für den Bezug von Überbrückungsgeld, hat er einen Rechtsanspruch auf dieses. Mit der Überbrückungsabgeltung hat der Gesetzgeber aber ein steuerlich begünstigtes Instrument geschaffen, das einen Verzicht auf den Bezug von Überbrückungsgeld aus wirtschaftlichen Gründen interessant machen soll.
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