Die Gesellschafter einer Familien-GmbH können ihren privaten Wohnbedarf decken, indem die GmbH die Wohnimmobilie erstellt und sie den Gesellschaftern zur Nutzung überlässt. Der Beitrag befasst sich mit der umsatz- und körperschaftsteuerlichen Beurteilung dieser Gestaltung.
Die dem persönlichen Wohnbedürfnis der Steuerpflichtigen dienende eigene Wohnung gehört zum Kernbereich ihrer persönlichen Lebensführung.1
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Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.