Steuerrecht Aktuell

"Wohnraum"-Befreiung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG für Hotelpachtverträge?

Mag. Daniel Pfau

Mit Erkenntnis vom 29. 11. 2023 entschied das Bundesfinanzgericht,1 dass die Befreiungsbestimmung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG (Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen) auch auf Bestandverträge zwischen Bestandgeber und Betreibergesellschaften von Beherbergungsunternehmen als Bestandnehmerinnen anwendbar ist. Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wurde seitens der Abgabenbehörde zwischenzeitlich in Revision gezogen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/91

13.03.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Daniel Pfau

Mag. Daniel Pfau ist Richter am Bundesfinanzgericht.