Würden Wohnungen an Mitarbeiter unentgeltlich überlassen, liege ein tauschähnlicher Umsatz (Arbeitsleistung gegen Sachbezug) vor. Seien die Mitarbeiter Gesellschafter ihres Arbeitgebers in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, FlexCo), lägen beim Arbeitgeber Betriebsausgaben für die Arbeitsleistungen der Gesellschafter vor. Verdeckte Gewinnausschüttungen lägen nur insoweit vor, als die Gesamtentlohnung aus Barlohn und Sachbezug das angemessene Ausmaß einer marktkonformen Entlohnung überschreite.
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