Wirtschaftsrecht

Wohnungseigentümergemeinschaft - Verbraucher oder Unternehmer?

Christian Prader

Seit der Einführung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das 3. WÄG 1) besitzt diese (Quasi-)Rechtspersönlichkeit2) in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft, worunter Maßnahmen der Geschäftsführung zu verstehen sind; außerhalb dieses Geschäftskreises kann sie weder Rechte erwerben noch Verbindlichkeiten eingehen3). Soweit ersichtlich bislang unbeantwortet ist die Frage, ob und inwieweit sich die (Quasi-)Rechtspersönlichkeit auf die Unternehmereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zusammenhang mit§ 1 KSchGauswirkt.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/234

15.05.2000
Heft 5/2000
Autor/in
Christian Prader

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Wohn-, Immobilien- und Zivilrecht.