Steuerrecht

Wohnungseigentum und ausländische Investoren in der Umsatzsteuer

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Vorsteuerabzug im Veranlagungs- oder Erstattungsverfahren?

Investieren im Ausland Ansässige in österreichische Wohnungen oder Hotelzimmer im Wohnungseigentum zur Vermietung, so stellt sich die Frage, wie der Vorsteuerabzug für die Wohnungen/Hotelzimmer/Appartements im Wohnungseigentum geltend zu machen ist: Sind Voranmeldungen und Jahreserklärungen unter einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) einzureichen (Veranlagungsverfahren nach § 21 UStG) oder greift das Erstattungsverfahren nach § 21 Abs 9 UStG? - Eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung des Veranlagungs- und Erstattungsverfahrens für "Investorenmodelle"1 wird entwickelt.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/112

18.02.2022
Heft 2/2022
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.