Vorsteuerabzug im Veranlagungs- oder Erstattungsverfahren?
Investieren im Ausland Ansässige in österreichische Wohnungen oder Hotelzimmer im Wohnungseigentum zur Vermietung, so stellt sich die Frage, wie der Vorsteuerabzug für die Wohnungen/Hotelzimmer/Appartements im Wohnungseigentum geltend zu machen ist: Sind Voranmeldungen und Jahreserklärungen unter einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) einzureichen (Veranlagungsverfahren nach § 21 UStG) oder greift das Erstattungsverfahren nach § 21 Abs 9 UStG? - Eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung des Veranlagungs- und Erstattungsverfahrens für "Investorenmodelle"1 wird entwickelt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.