Steuerrecht

Zahlungen an einen Mitbewerber für die Betriebsstilllegung

Mag. Sabine Millauer

Bezahlt ein Unternehmer einem Mitbewerber dafür, dass dieser seinen Betrieb stilllegt, so sind die Zahlungen in der Regel nicht sofort abzugsfähig, sondern als Aufwendungen für den Erwerb eines Kundenstockes zu aktivieren.

Bei der steuerlichen Beurteilung der Zahlung an einen Konkurrenten für die Aufgabe seines (Teil-)Betriebes ist zu klären, ob die Aufwendungen für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes geleistet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/769

18.12.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Sabine Millauer

Mag. Sabine Millauer war Assistentin am Institut für Finanzrecht der Universität Wien und ist nun in der Finanzverwaltung tätig.