Etwas verspätet sei die Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung iZm unbaren Zahlungsmitteln in österr Recht umgesetzt worden. Da in das StGB bereits in den Vorjahren entsprechende Tatbestände Eingang gefunden hätten, sei der Anpassungsbedarf überschaubar geblieben. Wild gibt einen Überblick über die aktuellen strafrechtlichen Bestimmungen.
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