Steuerrecht Aktuell

Zehnjährige Verjährung trotz Freispruch?

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser

Die Unschuldsvermutung im Abgabenverfahren im Licht der Grundrechte

Ein Freispruch in einem Strafverfahren hindert die Abgabenbehörden nicht, die Verjährungsfrist von Abgaben wegen einer Abgabenhinterziehung auf zehn Jahre zu verlängern. Diese Auffassung des VwGH ist mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren.

Eine "Abgabenhinterziehung" ist nach § 207 Abs 2 BAO ein Tatbestandsmerkmal einer Verlängerung der Verjährungsfrist von Abgaben von fünf auf zehn Jahre.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/614

02.12.2024
Heft 23/2024
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.