Steuerrecht

Zeitlich begrenzter Wirkungsbereich von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden

Christoph Ritz

Für März 1995 wurde weder eine Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet noch eine Voranmeldung eingereicht. Es erfolgt eine Umsatzsteuerfestsetzung (§ 21 Abs 3 UStG 1994) für März in Höhe von 1 Mio S. In der Berufung gegen diesen Bescheid wird eingewendet, die Umsatzsteuer betrage nur 100.000 S, weil die Umsätze entgegen der Auffassung des Finanzamtes überwiegend in spätere Voranmeldungszeiträume des Kalenderjahres fallen. Die Einhebung des strittigen Umsatzsteuerbetrages wird gem § 212a BAO ausgesetzt.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 88

15.02.1996
Heft 2/1996
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).