Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Ökoprämiengesetz, Kammerumlage

Zeitlicher Bezug ZM ab 2010 bei sonstigen Leistungen

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner

(Spendel, ÖStZ 2010/186, S. 87)

Die Angaben in der Zusammenfassenden Meldung sind - unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung - gemäß Art 21 Abs 7 UStG 1994 für jenen Meldezeitraum zu machen, in dem die stpfl sonstige Leistung ausgeführt wird. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn - analog zum USt-Protokoll 2007 - der Leistungserbringer eine Anzahlung für die sonstige Leistung (vgl Klarstellung in ÖStZ 2010/365, S. 170) aus Vereinfachungsgründen zur Gänze in jenem Meldungszeitraum erfasst, in dem die Anzahlung vereinnahmt wurde; insb wenn auch der Leistungsempfänger entsprechend vorgeht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/341

01.04.2010
Heft 7/2010
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.