Ein Beitrag zum Leistungsstörungsrecht des ABGB*)
Der Beitrag analysiert eingehend die Fragen, ob es sich bei der Lieferung von aktienvertretenden Zertifikaten statt Aktien ieS um eine Leistungsstörung handelt und wie diese gegebenenfalls dogmatisch zu qualifizieren ist.
Wie bereits an anderer Stelle dargelegt,1 lag es nach den ersten grundlegenden Entscheidungen des OGH zum Thema "MEL"2 nahe, dass es neben dem Irrtumsrecht auch das Leistungsstörungsrecht des ABGB sein wird, dessen sich Anleger zu bedienen versuchen, um bezüglich ihres Investments in "MEL" letztlich doch keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
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