Steuerrecht

Ziele und Eckwerte der Reform des Berufungsverfahrens

Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz bringt eine umfassende Reform des Berufungsverfahrens sowie die Errichtung des unabhängigen Finanzsenats als Berufungsbehörde. Im Folgenden werden die Ziele der Reform und die wesentlichsten Eckwerte dargestellt.

Bundesministerium für Finanzen

1. Einleitung

Eine (hier nicht beabsichtigte) rechtshistorische Studie über die Vorgeschichte der Reform des Berufungsverfahrens durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) würde vermutlich bereits mit der Diskussion über Landesverwaltungsgerichte und mit der Schaffung der unabhängigen Verwaltungssenate der Länder (vgl BGBl 1988/685) und des unabhängigen Bundesasylsenates (BGBl 1997/77) beginnen.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/379

15.06.2002
Heft 6/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).