Aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der EZB beträgt der Basiszinssatz ab 18. 9. 2024 3,03 % (davor seit 20. 9. 2023 3,88 %). Dies hat auch Auswirkung auf einige gesetzlich festgelegte Zinssätze, die folglich ab 18. 9. 2024 sinken:
Vorerst unverändert bleiben der Verzugszinssatz nach § 456 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften (bis 31. 12. 2024: 13,08 %) und der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (7,88 % im gesamten Jahr 2024).
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