Der Prozentsatz, der gem § 5 Sachbezugswerteverordnung iVm § 3 Abs 1 Z 20 EStG als Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2025 4,5 %. Erlass des BMF 25. 10. 2024, 2024-0.757.904.
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