Bei einer Nutzungseinlage in eine verbundene ausländische Gesellschaft seien Fremdvergleichspreise anzusetzen. Dies setze eine inländische Betriebsstätte voraus und finde im außerbetrieblichen Bereich keine Anwendung. Gewährt ein Gesellschafter der ausländischen Kapitalgesellschaft aus seinem Privatvermögen ein zinsloses Darlehen, könne der Ansatz (fiktiver) Zinsen daher nicht erfolgen.
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