Am 1. 1. 2005 begann die erste Handelsperiode im EU-Emissionshandelssystem. Emissionszertifikate können von jedermann erworben und übertragen werden. Im folgenden Beitrag soll untersucht werden, welchen Rechtscharakter die Zertifikate haben und welche zivilrechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Übertragung und Verpfändbarkeit von Emissionszertifikaten ergeben. Die einschlägigen Regelungen lassen einige Fragen offen.
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