Steuerrecht

Zivilrechtliche Gestaltungspotenziale und grunderwerbsteuerrechtliche Risiken

MR Dr. Gerhard Glega

Zwischenerwerbe bei der Grunderwerbsteuer

BMF

Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 knüpfen die Steuerpflicht primär an zivilrechtliche Rechtsvorgänge, wie zB Kaufverträge, Tauschverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen.

Der Gesetzgeber des Grunderwerbsteuergesetzes sieht aber auch Ersatztatbestände vor, um Lücken zu schließen, die ohne diese Ersatztatbestände bestünden. Vor allem diese Tatbestände sind es, die den weiten Spielraum der zivilrechtlichen Gestaltungsfreiheit zur Vermeidung der Grunderwerbsteuerpflicht einengen und bei nicht entsprechender Beachtung ein beträchtliches Risiko bei der Vertragsgestaltung darstellen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2011/309

14.04.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Gerhard Glega

MR Dr. Gerhard Glega ist seit 1982 im BM für Finanzen auf dem Gebiet der Gebühren und Verkehrsteuern tätig und seit 1997 Leiter der Fachabteilung. Er ist Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet der Gebühren und Verkehrsteuern sowie Mitautor des Buches „Steuerliche Sonderbilanzen in der Praxis“.