Bei der Ausfuhr von Waren sei aus zollrechtlicher Sicht die Bestimmung des Ausführers und die korrekte Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung von zentraler Bedeutung. Der Ausführerbegriff sei mit BMF-Erlass vom 5. 6. 2019 stärker auf die Anforderungen der Praxis zugeschnitten worden. Der Beitrag skizziert zunächst die zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen des Ausführerbegriffs und der Ausfuhrlieferung sowie die Inhalte des BMF-Erlasses. Das Fallprüfungsschema zur Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers soll zudem anhand eines Beispiels zu Reihengeschäften näher erläutert werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.