Steuerrecht Aktuell

Zolltarifliche Einreihung - Anforderungen an Beschwerden nach § 250 Abs 2 BAO

Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber / Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger

Das Beschwerdeverfahren im Zollrecht ist von besonderen verfahrensrechtlichen Anforderungen geprägt. Wird die zolltarifliche Einreihung einer Ware mit Bescheidbeschwerde angefochten, sind gem § 250 Abs 2 BAO Unterlagen - etwa Muster, Abbildungen oder Beschreibungen - beizufügen, aus denen die tariflich maßgeblichen Merkmale der Ware klar hervorgehen. Eine gesetzlich normierte Rangfolge dieser Nachweise besteht nicht. Der Beschwerdeführer hat daher bereits bei Einbringung der Beschwerde sorgfältig zu prüfen, welche Unterlagen zur sachgerechten Dokumentation erforderlich sind. Fehlen diese, ist gem § 85 Abs 2 BAO ein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, dem fristgerecht zu entsprechen ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/408

08.08.2025
Heft 15-16/2025
Autor/in
Thomas Bieber

Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und seit Februar 2022 Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist im dort gegründeten Forschungsinstitut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (ZAW Linz) leitend tätig und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen des Zoll- und Umsatzsteuerrechts sowie des besonderen Verbrauchsteuerrechts.

Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger ist Professor am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik an der Johannes Kepler Universität Linz, Richter und Kammer- sowie Senatsvorsitzender am Bundesfinanzgericht. Seine Publikations- und Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern, Zoll-, Umsatzsteuer- und Verfahrensrecht („Procedural Justice“).