Arbeitsrecht

Zu den Ansprüchen des Arbeitgebers nach § 7 Abs 2 AngG

Dr. Clemens Egermann / Dr. Sabine Hauer

Verstöße gegen das Konkurrenzverbot des Arbeitnehmers werden in der Praxis scharf sanktioniert. Meist wird unverzüglich die Entlassung ausgesprochen. § 7 Abs 2 AngG räumt in diesen Fällen dem Arbeitgeber daneben anstelle eines Schadenersatzanspruchs ein Eintrittsrecht in die verbotswidrig abgeschlossenen Geschäfte ein. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich aus Praktikersicht mit den Rechtsfolgen und Handlungsalternativen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot mit besonderem Augenmerk auf die gerichtliche Geltendmachung. Anders als bei vergleichbaren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen ist im Arbeitsrecht dieses Thema bislang wenig untersucht.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/704

19.11.2012
Heft 11/2012
Autor/in
Clemens Egermann

Dr. Clemens Egermann ist Rechtsanwalt und Partner bei Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte in Wien. Er ist insb auf die Bereiche Arbeits-, Gesellschafts- und Immobilienrecht spezialisiert. Er ist Fachvortragender insb zu Human Resource Management und Arbeitsrecht MOEL und internationales Wirtschaftsrecht an der FH Eisenstadt sowie zur Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Publikationen:

ua Mitautor von Mazal/Risak (Hrsg), Das Arbeitsrecht, System und Praxiskommentar; Mitautor von Societas Europaea, Das Praxishandbuch für Unternehmen in Deutsch und Englisch.

Sabine Hauer

Dr. Sabine Hauer ist Rechtsanwältin bei Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte GmbH in Wien mit den Schwerpunkten Zivil-, Arbeits- und Immobilienrecht.