Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) solle die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts D stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie KMU fördern. Das Gesetz solle am 1. 1. 2024 in Kraft treten. Im Beitrag werden ausgewählte Maßnahmen bzw Anregungen im Bereich des Steuerrechts dargestellt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.