Arbeitsrecht

Zulässigkeit paralleler Pensionszusagen

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Drs

Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob es zulässig ist, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern (auch nachträglich) verschiedene Modelle einer betrieblichen Altersvorsorge (zB Pensionskassenzusage und betriebliche Kollektivversicherung) parallel anbietet und wenn ja, welche Grenzen dabei zu beachten sind. Während sich der erst kürzlich vorgelegte Ministerialentwurf1 mit dem individuellen Wechsel einzelner Anwartschaftsberechtigter beschäftigt, ohne auf den kollektiven Systemwechsel einzugehen, geht es in diesem Beitrag um den kollektiven Systemwechsel, aber vor allem auch um die kollektive Einführung paralleler Pensionszusagen und die möglichen Ausgestaltungsformen.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/764

16.12.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Monika Drs

Mag. Dr. Monika Drs ist ao. Universitätsprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie beschäftigt sich in ihren Publikationen und Vorträgen ua auch immer wieder mit Fragen des Betriebspensionsrechts.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung diverser Paragraphen im „Zellern Kommentar zum Arbeitsrecht“2 (2011); „Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz, Neuerungen durch die kleine ArbVG-Novelle BGBl I 2010/101“, in Resch, „Kündigungs- und Entlassungsschutz: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung“ (2012) 15 ff; „Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Beschäftigungssicherung“, in Resch, „Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise“ (2009) 17; Arbeits- und Sozialrecht, Lernen – Üben – Wissen (2009); Betriebspensionsrecht (Hrsg und Mitautorin, 2008).