Wirtschaftsrecht

Zum gegenwärtigen Diskussionsstand über die entscheidende Änderung der „rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten“ (§ 12a Abs 3 MRG)

Martin Schauer

Schon seit mehr als einem Jahrzehnt bildet das Schicksal der Geschäftsraummiete bei Veräußerung des Unternehmens eines der umstrittensten und für die Praxis bedeutsamsten Themen der mietrechtlichen Diskussion. Im 3. WÄG hat der Gesetzgeber eine neue Rechtsgrundlage geschaffen: § 12 a MRG und als Übergangsvorschrift § 46 a MRG. Ob diese Neufassung zu einer Befriedung der Diskussion beitragen wird, bleibt abzuwarten. Schon läßt sich aber die Prognose aufstellen, daß es in noch größerem Ausmaß als bisher die Aufgabe, und gleichzeitig auch Chance, für die Rechtsprechung sein wird, interessengerechte und Wertungswidersprüche vermeidende Lösungen zu entwickeln, die gleichzeitig dem für die Kautelarjurisprudenz wichtigen Postulat der Rechtssicherheit gerecht werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1994, 168

01.06.1994
Heft 6/1994
Autor/in
Martin Schauer

Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer ist Professor am Department for Civil Law der Masaryk-Universität Brünn und Gastprofessor an der Universität Liechtenstein. Zuvor hatte er Professuren an der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität inne. Sein Arbeitsgebiet ist das Wirtschaftsprivatrecht mit Schwerpunkten im Erbrecht, Stiftungsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Versicherungsrecht.