Arbeitsrecht

Zum Haftungs- und Zurechnungsdurchgriff bei Arbeitnehmeransprüchen im Konzern

Linda Kreil

DieOGH -Entscheidung vom12.04.20018 Ob A 98/00w 1), zum Anlass nehmend, ist zu fragen: Wann haftet die Konzernmutter gegenüber Arbeitnehmern für nachteilige Folgen von konzerninternen Maßnahmen, wie zB hier einer Umstrukturierung? (In diesem Zusammenhang wird auch von der neuesten Entwicklung in der BGH-Judikatur zum qualifizierten faktischen Konzern zu berichten sein.) Der E des 8. Senats, die sich mit den gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen beschäftigt, soll sodann Judikatur gegenübergestellt werden, worin das Höchstgericht trotz des gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips auf die hinter den einzelnen Rechtssubjekten stehende wirtschaftliche Einheit „Konzern“ zurückgegriffen hat. Der wesentliche Unterschied ist darin zu suchen, dass dort nicht Fragen des Haftungs-, sondern des Zurechnungsdurchgriffs zu entscheiden waren.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/415

15.07.2002
Heft 7/2002
Autor/in
Linda Kreil

Mag. Dr. Linda Kreil ist nach mehrjähriger Tätigkeit in namhaften Wiener Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht derzeit Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Lehrbeauftragte an der FH Wiener Neustadt.

Publikationen (Auswahl):
Rechtfertigungsgründe in der Rsp zur Altersdiskriminierung, ZAS 2010, 206; Anm zu EuGH 25.1.2007 – „Robins“, ZESAR 2008, 186; Zur Kürzung von Betriebspensionen durch Betriebsvereinbarung – Anm zu OGH 6. 9. 2000, 9 ObA 106/00d, RdW 2001, 222; Eichinger/Kreil/Sacherer, Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010).