Wirtschaftsrecht

Zum Inhalt der Sicherstellung des Bauunternehmers nach § 1170b neu ABGB: Muss der Besteller faktisch ein Vorleistungsrisiko tragen?

RA a. Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger

Ab 1. Jänner 2007 verpflichtet § 1170b ABGB den Besteller einer Bauleistung, dem Unternehmer eine Teilbesicherung des Werklohns zu verschaffen. Der Beitrag zeigt Probleme der im Gesetz erwähnten Sicherstellungsmittel auf und schlägt Gestaltungen vor, die ein Vorleistungsrisiko des Bestellers vermeiden.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/200

18.04.2006
Heft 4/2006
Autor/in
Raimund Bollenberger

Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.