Wirtschaftsrecht

Zum Kausalitätsbeweis bei der Prospekthaftung

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber / RA Dr. Andreas Zahradnik

In Anlegerprozessen gegen Emittenten hat grundsätzlich der Anleger zu behaupten und zu beweisen, dass ein Prospektmangel ursächlich für seine Anlageentscheidung war. Dazu wird in der Lehre die Auffassung vertreten, dass es nicht erforderlich sei, dass der Anleger sich selbst über den Prospekt informiert hat, sondern sich dieser zur Beweiserleichterung auf eine am Markt vorherrschende Anlagestimmung stützen kann. Der folgende Beitrag legt dar, dass dem OGH zu folgen ist, der einen solchen Anscheinsbeweis ablehnt.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/640

15.10.2010
Heft 10/2010
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.

Andreas Zahradnik

Dr. Andreas Zahradnik ist Partner und Leiter des Bankrecht-Teams bei DORDA BRUGGER JORDIS. Er war am Anlass-Verfahren beteiligt. Neben Bankrecht und Finanzierungen liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte in Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity und Venture Capital sowie Umstrukturierungen und Insolvenzen.