Wirtschaftsrecht

Zum Kontrollbegriff beim mittelbaren Beteiligungserwerb nach dem ÜbG

RA Dr. Clemens Hasenauer, LL.M.

Mit dem Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 wurde der Kontrollbegriff im österreichischen Übernahmerecht von einem flexiblen materiellen in einen starren formellen Kontrollbegriff geändert. Eine Ausnahme davon besteht allerdings im Fall eines mittelbaren Beteiligungserwerbes im Wege eines Rechtsträgers, der keine in Österreich börsenotierte Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland ist. Hier soll es auf Ebene der Obergesellschaft beim materiellen Kontrollbegriff bleiben. Der Beitrag untersucht, inwieweit diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/402

19.07.2007
Heft 7/2007
Autor/in
Clemens Hasenauer

Dr. Clemens Hasenauer, LL.M/MBA., ist Rechtsanwalt und Partner bei Cerha Hempel mit den Tätigkeitsschwerpunkten M&A, Kapitalmarkt- und Übernahmerecht. Er leitet das Corporate Transaction Department.

Publikationen:

Hasenauer/Eichler, Novelle der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007, GesRZ 2012, 222; Kalss/Hasenauer, Ad-hoc-Publizität bei Beteiligungs- und Unternehmenstransaktionen, GesRZ 2010, 301.