Wirtschaftsrecht

Zum lauterkeitsrechtlichen Adressatenleitbild bei der Bewerbung von Kapitalanlagen

em.o.Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner

Notizen zu OGH 4 Ob 188/08p1

In dem in der Überschrift bezeichneten, in einem Provisorialverfahren ergangenen Beschluss bezieht der OGH den Standpunkt, die Werbung der Beklagten (Meinl Bank AG, Meinl Success Finanz AG) für die Anlage in Anteilscheinen der Meinl European Land (MEL) mittels eines Folders sei irreführend iSv § 2 UWG. Denn die Anwendung dieser Bestimmung auf den relevanten Sachverhalt sei der Horizont eines "Kleinanlegers".

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Artikel-Nr.
RdW 2010/138

17.03.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.