Beiträge

Zum Stimmrecht des Kurators gemäß § 95a IO im Insolvenzverfahren

Univ.-Prof. Dr. Philipp Anzenberger

Der mit dem PfandBG1 neu eingeführte § 95a IO normiert Aufgaben und Kompetenzen von Kuratoren, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Geltendmachung der Forderungen gewisser Gläubigergruppen zu bestellen sind. Das Recht der einzelnen Gläubiger, ihre Forderungen selbst anzumelden, bleibt allerdings ausdrücklich unberührt. Im vorliegenden Beitrag werden Fragen zum Stimmrecht des Kurators sowie zur Handhabung einer parallelen Geltendmachung der Forderungen durch einzelne Gläubiger untersucht.

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Artikel-Nr.
ZIK 2023/9

28.02.2023
Heft 1/2023
Autor/in
Philipp Anzenberger

Univ.-Prof. MMMag. Dr. Philipp Anzenberger ist am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck tätig. Er ist für die Fächer Zivilverfahrensrecht und Bürgerliches Recht habilitiert und Autor mehrerer Monographien sowie zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze in diesen Rechtsbereichen.