Zugleich Anmerkung zu OLG München 22. 2. 2024, 23 U 7165/21
Das OLG München setzte sich mit Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Handelsvertretervertrags auseinander und traf folgende Entscheidung:
Eine Vertragsregelung, durch die der Handelsvertreter rund 97 % seiner laufenden Einkünfte im Zeitraum zwischen der Erklärung der ordentlichen Kündigung und dem Wirksamwerden der Kündigung einbüßt, kann auch dann eine unzulässige und daher gem §§ 134 BGB, 89 Abs 2 Satz 1 dHGB unwirksame Kündigungserschwernis sein, wenn der Kündigungszeitraum lediglich drei Monate beträgt.
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Artikel-Nr.
RdW 2025/452
11.09.2025
Heft 9/2025
Autor/in

Foto: Binder Grösswang/Inge Prader
Mag. Ingeborg Edel, D.E.A. (Paris) ist Rechtsanwältin und Partnerin bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH in Wien. Sie ist im Bereich International Dispute Resolution mit einem Schwerpunkt in Automotive und Vertriebsrecht tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie auch Schiedsrichterin und Vortragende an der Hochschule MCI Innsbruck für Internationales Privatrecht und Schiedsgerichtsbarkeit.

Foto: Georg Wilke
Mag. Kordula Krankl (née Weber) ist Rechtsanwältin bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte. Sie ist im Bereich Dispute Resolution mit einem Schwerpunkt im Vertriebs- und Immobilienrecht tätig und ist Vortragende bei der ÖVI Immobilienakademie.