Steuerrecht aktuell

Zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

Gerhard Pirklbauer, MBA / Mag. Markus Wagner

Der UFS Linz hat in der Berufungsentscheidung (BE) GZ RV/0740-L/05 vom 24. 5. 2006 erstmals zur Seeling-Rechtslage im Jahr 2004 (und zugleich aber auch zur Rechtslage 2003) entschieden. Der an dieser Entscheidung beteiligte Senatsvorsitzende des 1. Senats, HR Dr. Krumenacker, hat in der Fachzeitschrift SWK 18/2006 Auszüge aus der Begründung angeführt und die zugrunde liegende Rechtsansicht des UFS dargestellt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2006/785

01.09.2006
Heft 17/2006
Autor/in
Markus Wagner

Mag. Markus Wagner ist Steuerberater in Freistadt.

Gerhard Pirklbauer

Gerhard Pirklbauer, MBA, ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater in Freistadt in Oberösterreich. Daneben ist er als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete Buch- und Rechnungsprüfung und Steuerberatung tätig.