Der UFS Linz hat in der Berufungsentscheidung (BE) GZ RV/0740-L/05 vom 24. 5. 2006 erstmals zur Seeling-Rechtslage im Jahr 2004 (und zugleich aber auch zur Rechtslage 2003) entschieden. Der an dieser Entscheidung beteiligte Senatsvorsitzende des 1. Senats, HR Dr. Krumenacker, hat in der Fachzeitschrift SWK 18/2006 Auszüge aus der Begründung angeführt und die zugrunde liegende Rechtsansicht des UFS dargestellt.
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Gerhard Pirklbauer, MBA, ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater in Freistadt in Oberösterreich. Daneben ist er als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete Buch- und Rechnungsprüfung und Steuerberatung tätig.