Eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH1 trifft wichtige Klarstellungen zur Anwendung des erhöhten Zinssatzes nach § 49a ASGG im Kontext von Rückforderungsansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Zudem geht der OGH auf die Frage ein, welche Voraussetzungen für eine "vertretbare Rechtsansicht" gem § 49a Satz 2 ASGG gelten. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte erläutert und Schlussfolgerungen für die Praxis gezogen.
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