(Schneider, ZIK 2012/180, S. 125)
Die insolvenznahen Verfahren beschäftigen seit geraumer Zeit immer wieder den EuGH. Im konkreten Anlassfall (Rs C-213/10) stand eine Anfechtungsklage im Raum, die bislang als Paradebeispiel des insolvenznahen Verfahrens gegolten habe. Diesen Spieß scheine der EuGH nun aber umzudrehen und halte eine Anfechtungsklage in concreto zutreffend für nicht insolvenznah.
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