(Fritz-Schmied, taxlex 10/2008, S. 404)
Wie die Autorin festhält, fungiert als entscheidendes Merkmal für die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen die Wesensänderung bzw die Änderung der Funktionsfähigkeit des betroffenen Gutes. Ungeachtet der an die Typisierung geknüpften differenten Rechtsfolgen, hat der Steuergesetzgeber auf eine Regelung der Begriffsinhalte verzichtet. Eine entsprechende Beschreibung finden diese durch die Rsp.
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