Wirtschaftsrecht

Zur Anspruchsberechtigung im Straßengüterverkehr

Von RA Dr. / Peter Csoklich

Mit der Entscheidung 4 Ob 2336/96z hat der OGH mit einer langen Entscheidungstradition gebrochen: nach diesem neuen Erkenntnis ist ein Hauptfrachtführer berechtigt, seinen Unterfrachtführer auf Schadenersatz zu klagen, auch wenn der Hauptfrachtführer selbst noch keinen Schadenersatz an seinen Auftraggeber geleistet hat; der Hauptfrachtführer ist somit zur Drittschadensliquidation gegenüber seinem Unterfrachtführer berechtigt.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 188

15.04.1997
Heft 4/1997
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).