Wirtschaftsrecht

Zur Anwendbarkeit des § 1472 ABGB auf juristische Personen des Privatrechts

Univ.-Ass. Mag. Gernot Ehgartner

In der Entscheidung 8 Ob 81/21a1 hat sich der OGH erstmals ausführlich zum Anwendungsbereich des § 1472 ABGB geäußert und entschieden, dass eine unternehmerisch tätige GmbH - entgegen der hA - nicht zu den begünstigten Rechtskörpern zählt. Einer GmbH kommt somit nicht mehr das in § 1472 ABGB geregelte Privileg der verlängerten Ersitzungs- und Verjährungsfrist2 zugute. Der vorliegende Beitrag versucht unter Berücksichtigung dieser jüngsten Entwicklung aufzuzeigen, ob die Begünstigung des § 1472 ABGB überhaupt noch zu rechtfertigen ist und wie mit ihr methodisch verfahren werden sollte.3

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Artikel-Nr.
RdW 2022/433

18.08.2022
Heft 8/2022
Autor/in
Gernot Ehgartner

Univ.-Ass. Mag. Gernot Ehgartner ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Er ist Mitautor einer Kommentierung zum Ersitzungsrecht und publiziert regelmäßig zu Themen des Zivil- und Unternehmensrechts.