Anmerkung zu OGH 6 Ob 154/19v
Die Behandlung von Konzernsachverhalten stellt einen der wesentlichsten und schwierigsten1 Bereiche des Eigenkapitalersatzrechtes dar.2 In der besprochenen Entscheidung hat sich der OGH erstmals zum Anwendungsbereich und Normzweck des § 9 EKEG geäußert und dabei zu der zuletzt in der Literatur umstrittenen Frage Stellung genommen, ob § 9 EKEG als bloßer Unterfall einer verbotenen Einlagenrückgewähr zu beurteilen oder als eigenständiger Anspruch zu qualifizieren ist.
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