Erstmals beschäftigte sich der OGH nunmehr mit der Frage, ob ein durch Liegenschaftskauf in die bestehenden Mietverträge eintretender neuer Vermieter, der aufgrund der durch das Stabilitätsgesetz 2012 erfolgten Gesetzesänderung nicht mehr auf die Regelbesteuerung optieren kann, gegenüber dem Mieter einen auf § 30 UStG gestützten Pauschalausgleich verlangen kann.
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