Wirtschaftsrecht

Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters bei der Zeichnung eines Beteiligungsvertrages

Gert Iro

Eine stille Beteiligung an einem Unternehmen darf der Anlageberater selbst dann nicht als sichere Anlageform anpreisen, wenn er aufgrund eigener Prüfungen von der Seriosität des Geschäftes überzeugt war bzw dem Kunden den Beteiligungsvertrag aushändigt, in dem auf die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hingewiesen wird.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 513

15.11.1996
Heft 11/1996
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.