Wirtschaftsrecht

Zur Aufrechnung und Absonderung in der Rechtsschutzversicherung

Mag. Andreas Geroldinger / RA Dr. Herbert Laimböck

Die (analoge) Anwendung der §§ 35b und 157 VersVG auf die Rechtsschutzversicherung

Dieser Beitrag widmet sich der Frage, inwieweit Versicherungsunternehmen - inner- und außerhalb des Konkurses des Versicherten - mit eigenen Forderungen, insb aushaftenden Prämien, gegen Ansprüche aus der Rechtsschutzversicherung, insb die Befreiung von Anwaltshonoraren, aufrechnen können. Diesbezügliche Rechtsunsicherheiten führen - dem Vernehmen nach - dazu, dass manche Rechtsschutzversicherer den Vorteil einer Aufrechnungslage gar nicht, andere nur selten oder bloß gegenüber bestimmten Gläubigern bzw Gläubigergruppen geltend machen und damit auf eine der wirksamsten Sicherstellungen verzichten. Für den Fall der Insolvenz des Versicherten ist außerdem nach der Rechtsposition seiner Kostengläubiger zu fragen.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/491

17.08.2009
Heft 8/2009
Autor/in
Herbert Laimböck

Dr. Herbert Laimböck ist Rechtsanwalt in Wien mit den Schwerpunkten Bank- und Versicherungsvertragsrecht, Anlageberatungshaftung und Ärztehaftung. Er ist auch als Vortragender und Fachautor tätig.

Andreas Geroldinger

Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Anwaltsrecht an der JKU Linz. Zuvor war er Rechtsanwaltsanwärter, Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Obersten Gerichtshof.

Er ist Schriftleiter der Juristischen Blätter, Mitherausgeber eines Kommentars zum Internationalen Zivilverfahrensrecht und des von Rummel begründeten Kommentars zum ABGB.