Die (analoge) Anwendung der §§ 35b und 157 VersVG auf die Rechtsschutzversicherung
Dieser Beitrag widmet sich der Frage, inwieweit Versicherungsunternehmen - inner- und außerhalb des Konkurses des Versicherten - mit eigenen Forderungen, insb aushaftenden Prämien, gegen Ansprüche aus der Rechtsschutzversicherung, insb die Befreiung von Anwaltshonoraren, aufrechnen können. Diesbezügliche Rechtsunsicherheiten führen - dem Vernehmen nach - dazu, dass manche Rechtsschutzversicherer den Vorteil einer Aufrechnungslage gar nicht, andere nur selten oder bloß gegenüber bestimmten Gläubigern bzw Gläubigergruppen geltend machen und damit auf eine der wirksamsten Sicherstellungen verzichten. Für den Fall der Insolvenz des Versicherten ist außerdem nach der Rechtsposition seiner Kostengläubiger zu fragen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.