Jüngst habenKalss/Winner in einem Beitrag das Zusammenspiel von Fusions- und Spaltungsvorschriften und Übernahmerecht eingehend behandelt1). Die aufgeworfene Fragestellung stellt ein hervorragendes Beispiel für die Auslegungsfragen dieses Bereiches dar, aber auch für die hier bestehende Rechtsschutzproblematik, die mE bei der Auslegung des Gesetzes durchaus mit ins Kalkül zu ziehen ist.
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