(SWK 9/2010, T 31)
Vorlageverweigerungsrechte bestehen auch in der beim Berufsgeheimnisträger selbst stattfindenden Außenprüfung, jedoch kann nach einem BFH-Urteil das FA grundsätzlich die Vorlage der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen in neutralisierter Form verlangen. Der Steuerinsider hofft, dass übereifrigen Beamten mit diesem BFH-Urteil ihre Grenzen aufgezeigt werden.
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