Arbeitsrecht

Zur Bedeutung der "Rosinentheorie" im österreichischen Arbeitsrecht

Mag. Dr. Linda Kreil,

Aus einer anfänglich nicht ganz ernst gemeinten Fragestellung heraus entstanden, eröffnet dieser Beitrag einen ungewöhnlichen Querschnitt durch arbeitsrechtliche Probleme und Lösungen der jüngeren Rsp. Insbesondere im Zusammenhang mit der Entgeltbemessung von überlassenen Arbeitskräften, der Ausgliederung aus dem öffentlichen Dienst, der Kürzung von Betriebspensionen und bei einem sogenannten Scheindienstverhältnis wurde die Frage nach der Unzulässigkeit des "Rosinenpickens" aufgeworfen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/104

17.02.2010
Heft 2/2010
Autor/in
Linda Kreil

Mag. Dr. Linda Kreil ist nach mehrjähriger Tätigkeit in namhaften Wiener Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und Wirtschaftsrecht derzeit Universitätsassistentin am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Lehrbeauftragte an der FH Wiener Neustadt.

Publikationen (Auswahl):
Rechtfertigungsgründe in der Rsp zur Altersdiskriminierung, ZAS 2010, 206; Anm zu EuGH 25.1.2007 – „Robins“, ZESAR 2008, 186; Zur Kürzung von Betriebspensionen durch Betriebsvereinbarung – Anm zu OGH 6. 9. 2000, 9 ObA 106/00d, RdW 2001, 222; Eichinger/Kreil/Sacherer, Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010).