Arbeitsrecht

Zur beitrags- und lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Nettolohnvereinbarungen

Adalbert Spitzl

Der Entgeltanspruch des AN richtet sich grundsätzlich auf einen Bruttolohnbezug. Den Parteien des Arbeitsvertrages steht es jedoch frei zu vereinbaren, dass das gebührende Arbeitsentgelt netto geschuldet werden soll. Im Zusammenhang mit solchen an sich rechtlich zulässigen Nettolohnvereinbarungen ergeben sich allerdings diffizile Fragen arbeitsrechtlicher Natur sowie Fragen im Bereich der Lohnverrechnung. Diesen Fragen geht der Autor im folgenden Beitrag nach.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 122

15.03.1996
Heft 3/1996
Autor/in
Adalbert Spitzl

Dr. Adalbert Spitzl ist in der Abteilung Service und Innovation der Wirtschaftskammer OÖ tätig und dort im Rechtsservice vor allem mit Fragen des Arbeitsrechts befasst.