Wirtschaftsrecht

Zur Berücksichtigung von "Einmalprovisionen" bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Mag. Ingeborg Edel / Mag. Kordula Weber

Zugleich eine Anmerkung zu EuGH 23. 3. 2023, C-574/21, QT/O2 Czech Republic a.s.

Der EuGH hat sich kürzlich im Zuge eines von tschechischen Höchstgerichten eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahrens erneut mit zwei Auslegungsfragen zum Ausgleichsanspruch iSd Art 17 Abs 2 lit a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbstständigen Handelsvertreter (RL 86/653/EWG) auseinandergesetzt. Konkret ging es darum, welche Provisionen bei der Bestimmung des Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen sind und ob vereinbarte "Einmalprovisionen" einem Ausgleichsanspruch entgegenstehen. Erst die Schlussanträge der Generalanwältin geben nähere Einblicke in den dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt und erhellen die erörterungsbedürftig erscheinenden Kernaussagen des EuGH-Urteils.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/345

20.07.2023
Heft 7/2023
Autor/in
Ingeborg Edel

Mag. Ingeborg Edel, D.E.A. (Paris) ist Rechtsanwältin und Partnerin bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH in Wien. Sie ist im Bereich International Dispute Resolution mit einem Schwerpunkt in Automotive und Vertriebsrecht tätig. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie auch Schiedsrichterin und Vortragende an der Hochschule MCI Innsbruck für Internationales Privatrecht und Schiedsgerichtsbarkeit.

Kordula Weber

Mag. Kordula Weber ist Rechtsanwältin bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte. Sie ist im Bereich Dispute Resolution mit einem Schwerpunkt im internationalen Schiedsrecht, Vertriebsrecht und Immobilienrecht tätig und ist Vortragende bei der ÖVI Immobilienakademie.