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Zur Besteuerung von Agrargemeinschaften

Mag. Gottfried Sulz / Tuula Nidetzky

In Österreich sollen derzeit einige tausend Agrargemeinschaften (im Folgenden kurz: AGem) bestehen, die ihren Ursprung häufig im Mittelalter oder in der Servitutsablösung des 19. Jahrhunderts haben 1) ). Sie kommen in zahlreichen Spielarten und unter verschiedensten Bezeichnungen, wie zB Almgenossenschaften, Bauernschaften, Nachbarschaften, Urbialgemeinden 2) ), Realgenossenschaften 3) ), Realgemeinden 4) ), Wald- bzw Forstgenossenschaften 5) ) oder Weidegenossenschaften vor. Bei diesen AGem handelt es sich aber nicht um die gesondert geregelten Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, sondern um Personengemeinschaften im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 6) ). Weiters sind von den Regelungen für AGem jene für Gemeinschaften zu unterscheiden, die lediglich die Servitutenregulierung, zB zur Wald- und Weidenutzung, vornehmen 7) ).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 389

01.08.1996
Heft 15-16/1996
Autor/in
Gottfried Sulz

Mag. Gottfried Maria Sulz ist selbstständiger Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA Steuerberatung. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Freie Berufe, Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinn­er­mittlung­/­Unternehmereinkünfte sowie der AG Gemeinnützigkeit und Spendenwesen, weiters Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.