Steuerrecht

Zur Bewertung von Sachdividenden bei Anwendung von § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG

Dr. Johann Mühlehner

Sacheinlagen ohne Anteilsgewährung sind aus handelsrechtlicher Sicht nur durchführbar, wenn deren Vereinbarkeit mit den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben gegeben ist. Insb bei Einbringungen unter Anwendung des§ 19 Abs 2 Z 5 UmgrStGin eine Schwester- oder die Muttergesellschaft ist das handelsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr zu beachten1). Nach der wohl hA dürfte dabei ein Ausgleich des Buchwertabgangs nicht ausreichen, sondern es müsste zB eine Sachdividende als handelsrechtliche Begleitmaßnahme dem tatsächlichen Wert des Vermögensabganges entsprechen2). Wie im Folgenden zu zeigen sein wird, ist aber im Fall einer Sachdividende ohnedies auch für handelsrechtliche Bilanzierungszwecke von einer Bewertung des ausgeschütteten Vermögensgegenstandes mit dem Verkehrswert auszugehen. Praktische Probleme stellen sich allerdings aufgrund des Zeitpunkts der Gewinnrealisierung.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/101

16.02.2004
Heft 2/2004
Autor/in
Johann Mühlehner

Dr. Johann Mühlehner war bis zu seiner Pensionierung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner einer großen international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien, davor war er in der Finanzverwaltung tätig. Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit waren die nationale und internationale Steuerberatung sowie lokale und grenzüberschreitende Transaction Services und strukturierte Finanzprodukte.