Die Auffassung des BMF zu Homeoffice-Betriebsstätten ist vor allem in Bezug auf die Annahme einer Verfügungsmacht und die unzureichende Kongruenz mit dem OECD-MK kritisch zu sehen. Dem zweitgenannten Kritikpunkt trägt die jüngste EAS 3445 zwar Rechnung. Dies erfolgt aber - wie der vorliegende Beitrag zeigt - nur teilweise und wirft (dadurch) einige weitere Zweifelsfragen auf.
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